Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mieruch & Hofmann GmbH, Hauptstraße 63, 09212 Limbach-Oberfrohna

Für unsere Leistungen sind ausschliesslich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

1. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erstangebote sind kostenlos. Unsere ausgewiesenen Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitpunkt der Lieferung geltende, gesetzliche Mehrwertsteuer ist den Nettopreisen hinzuzurechnen. Die Preise der Angebote gelten nur für die jeweils angegebene Menge. Mindermengen können zu entsprechenden Aufschlägen führen. Mündliche Vereinbarungen erhalten erst nach schriftlicher Bestätigung Gültigkeit. Sämtliche Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung von Dritten eingesehen werden.

2. Lieferzeit
Ist eine Lieferzeit vereinbart, so gilt diese ab dem Datum der Auftragsbestätigung und endet mit dem Tag, an dem die Lieferung unser Haus verlässt. Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung des Auftragnehmers in Textform. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung aller vertraglichen und gesetzlichen Pflichten des Bestellers voraus. Bei Auftragsänderungen, die sich auf die Anfertigungszeit auswirken, muss ein neuer Liefertermin/Lieferzeit vereinbart werden. Bei Fristüberschreitung wird eine Nachfrist vereinbart. Beruht die Verzögerung auf Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, z.B.Störungen bei Zulieferern oder höherer Gewalt, verlängert sich unsere Lieferzeit entsprechend. Teillieferungen sind möglich.

3. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Verpackungs- und Versandkosten, sowie Zollgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wir behalten uns vor, Versandweg sowie das Transportmittel selbst zu bestimmen. Vom Auftraggeber beschafftes Material ist uns frei Haus zu liefern. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Auslieferung auf Wunsch des Bestellers so geht die Gefahr in vollem Umfang ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

4. Lieferung
Wir liefern nach schriftlicher Vertragsabsprache. Besondere Eigenschaften gelten als nicht zugesichert, wenn sie nicht schriftlich bestätigt sind. An unseren Produkten, Kostenangeboten, Konstruktionen, Zeichnungen und allen sonstigen Unterlagen verbleibt uns das Urheberrecht.

5. Preise
Unsere Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer(insofern sie zu berechnen ist),ab Werk.Für Aufträge ohne vorausgehendes Preisangebot bestimmt sich der Preis nach den angefallenen Kosten. Änderungswünsche des Bestellers rechtfertigen eine Preisänderung.Diese erfolgt durch schriftliches Angebot. Wir sind berechtigt, Mehrkosten aufgrund fehlender Beistellungen oder Informationen in Rechnung zu stellen.

6. Zahlung
Soweit im Vertrag nichts anderes geregelt wurde, ist der Rechnungsbetrag spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonto kann nicht abgezogen werden, sofern wir dies nicht schriftlich zugesagt haben. Für die Fristwahrung ist das Eingangsdatum auf dem Geschäftskonto maßgebend. Teillieferungen können in Rechnung gestellt werden. Bei Überschreitung des Zahlungszieles gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, auch ohne schriftliche Mahnung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt in Lieferverzug zu treten. Sollte ein Skontoabzug schriftlich vereinbart sein, so ist dieser nicht möglich, insofern noch ältere Rechnungen des Kunden offen stehen, deren Fälligkeit überschritten ist. Bei Zahlung nach Fälligkeit sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §247 BGB zu berechnen. Vor der vollständigen Zahlung aller fälligen Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Im Falle schlechter Zahlungsmoral bzw. überfälliger Rechnungen können wir Vorkasse verlangen.
Sollten sich nach Abschluss eines Vertrages die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtern, bzw. werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so wird unsere Forderung sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung durch Wechsel ist nicht zulässig. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug, so werden alle Forderungen gegen ihn sofort fällig. Wird gegen
den Auftraggeber Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen, bzw. die Lieferung zu verweigern.

7. Eigentumsvorbehalt
Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt, d.h. die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum auch gegenüber weiteren Abnehmern.Veräußert der Auftraggeber die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit schon jetzt, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab und zwar bis zur völligen Tilgung unserer kompletten Forderungen
(verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Auftraggeber ist verpflichtet seinen Abnehmern die Abtretung bekanntzugeben, wenn wir dies verlangen.

8. Mängelrüge/Gewährleistung
Der Besteller ist nach Erhalt der Lieferung zu unverzüglicher Überprüfung verpflichtet. Erkennbare Mängel sind vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Andere Mängel sind vom Besteller nach Entdeckung unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
Unser Ziel ist es, unsere Auftraggeber immer fachgerecht, in höchster Präzision und Qualität zu beliefern. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, übernehmen wir die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Wir leisten in erster Linie durch Nachbesserung oder Nachlieferung (nach unserer Wahl) Gewähr. Wir sind zu mehrfachen Nachbesserungen berechtigt. Vor Ausübung möglicher anderer Gewährleistungsrechte hat der Auftraggeber uns die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen.Vor der Einrede der Unzumutbarkeit, ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bei Fehlschlagen dieser  Gewährleistungsmöglichkeiten hat der Besteller das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Minderung der Vergütung. Weitergehende Ansprüche werden nicht anerkannt. Die Gewährleistungsrechte sind nicht abtretbar. Alle Gewährleistungsfristen werden verkürzt auf ein Jahr seit der Abnahme des Werkes,es sei denn im Vertrag wird schriftlich eine andere Frist fixiert. Das Werk gilt als abgenommen spätestens eine Woche nach Lieferung. Die Nacherfüllungsfrist beträgt mindestens vier Wochen ab Rücklieferung des Werkes an den Unternehmer. Bei Verschleißteilen, die bereits Verwendung gefunden haben, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Gegebenenfalls muss der Besteller nachweisen, dass ein Bedienungsfehler seinerseits nicht vorliegt. Falls der Besteller das Material zum Werk geliefert hat, muss der Besteller auf seine Kosten nachweisen, dass ein Materialfehler nicht vorgelegen hat.Wir haften nicht, wenn Mängel durch den Auftraggeber oder Dritte behoben werden oder wenn Änderungen an der gelieferten Ware durchgeführt werden. Desweiteren ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber bzw. Dritte die gelieferte Ware unsachgemäß nutzen, sowie im Falle höherer Gewalt. Sollten vom Auftraggeber bereitgestellte Werkstücke infolge mangelhafter Ausführung, der in Auftrag gegebenen Lohnarbeit unbrauchbar werden, haften wir nur im Umfang der ausgeführten Arbeiten. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung in der Weise, dass die gleiche Bearbeitung ohne Berechnung wiederholt wird. Die Haftung wird auf die Höhe der in Rechnung gestellten Arbeiten beschränkt.

09. Haftung
Wir schulden Schadensersatz,gleich aus welchem Rechtsgrund,nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Verschulden von Lieferanten wird uns nur zugerechnet, wenn der Lieferant nicht mit der erforderlichen Sorgfalt ausgewählt wurde. Eine Produkthaftung gegenüber Dritten wird nicht übernommen. Für Mängelfolgeschäden ist die Haftung, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Im übrigen wird die Haftung begrenzt auf den Wert des vereinbarten Werklohns.

10.Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Auftragsabarbeitung erfasst und gespeichert werden. Sämtliche Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht ohne Einverständnis des Kunden an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies muss aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen.

11.Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich,alle Einzelheiten, die ihm aus der Geschäftsbeziehung bekannt werden geheim zu halten. Zeichnungen,Muster oder ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Eine Vervielfältigung ist nur im Rahmen der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig. Bei Zuwiderhandlungen werden rechtliche Schritte eingeleitet.

12.Schriftform
Alle Verträge, Änderungen und Zusätze bedürfen der Schriftform.

13. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Besteller auch Vollkaufmann im Sinne des HGB ist. Erfüllungsort für alle Pflichten ist der Werksitz des Auftragnehmers. Es gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 11/2017